Steuern

Umsatzsteuer berechnen: Wie geht das eigentlich?

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Franziska Nachtigall

Das deutsche Umsatzsteuergesetz ist für frische Freiberufler meist schwer zu durchschauen. Wer sich nicht gleich zu Beginn seiner Tätigkeit durch das knapp 70 Seiten lange Pamphlet kämpfen will, hat die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Denn diese befreit bis zu einer gewissen Umsatzgrenze von der Abgabepflicht. 


Ab wann du Umsatzsteuer berechnen musst, hängt also davon ab, wie viel Umsatz du machst. Verdienst du über den genannten Schwellenwert hinaus – oder hast dich trotz niedriger Umsätze dazu entschieden, die Regelung nicht zu beanspruchen – musst du als Freiberufler beziehungsweise Selbstständiger Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen. Und das geht so. 

Berechnung der Umsatzsteuer – den richtigen Steuersatz wählen 

Jeder Selbstständige und Unternehmer sollte in der Lage sein, seine Umsatzsteuer zu berechnen. Auch für dich ergeben sich daraus Vorteile. Die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer verschafft dir einen guten Überblick über deine bisherigen Einnahmen und deine voraussichtliche Steuerlast. 

Um Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen, musst du zunächst wissen, wann welche Umsatzsteuer gezahlt werden muss – sprich, welchen Steuersatz du für deine Dienstleistungen oder Produkte anwenden musst. 

Die beiden wichtigsten Steuersätze für jeden Unternehmer sind zum einen der Regelsteuersatz von 19 %, zum anderen der ermäßigte Satz von 7 %. Letzterer darf nur in Ausnahmen angewandt werden. Kreative Dienstleistungen oder Waren wie Fotografien, Bücher, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen und ähnliche zählen dazu.

Damit du Umsatzsteuer berechnen kannst, musst du zudem den Nettopreis deiner Dienstleistungen oder deines Produkts kennen. Aus diesem ziehst du deine Gewinne, denn die Umsatzsteuer wird direkt ans Finanzamt weitergeleitet. 

Umsatzsteuer berechnen: Formel aus Nettobetrag

Zunächst gilt es also, aus dem Bruttobetrag den Nettobetrag zu berechnen. Zudem musst du deine Steuerklasse kennen. Denn den Preis deines Produkts oder deiner Dienstleistung plus Umsatzsteuer berechnest du, indem du den Nettopreis mal 1,19 (für 19 % Umsatzsteuer) beziehungsweise mal 1,07 (für 7 % Umsatzsteuer) nimmst. 

Du erhöhst also auf 119 % beziehungsweise 107 %. Führst du beispielsweise ein exklusives Herrenhemd zum Nettopreis von 100 Euro, verkaufst du es zum (Brutto-)Preis von 119 Euro. 

Die Formel lautet dann: 100 x 1,19 = 119 (Euro).

Um andersherum die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag herauszurechnen, teilst du diesen einfach durch 1,19. Damit ergibt sich: 

Nettopreis = Bruttopreis : 1,19 

In unserem Beispiel teilen wir also 119 durch 1,19 und erhalten den Umsatzsteuerbetrag von 19 Euro. 

Umsatzsteuer berechnen geht auch online 

Im Internet findest du auch Online-Rechner, die dir die Berechnung der Umsatzsteuer abnehmen. Oder du nutzt einfach eine Steuersoftware wie Sorted

Umsatzsteuer berechnen bei Dienstleistungen – wichtig für Freiberufler

Wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, sondern als Freiberufler arbeitest, bietest du vermutlich Dienstleistungen statt Waren an. Auch hier gilt es, die Umsatzsteuer richtig zu berechnen und ordnungsgemäß ans Finanzamt abzuführen. Die Frage nach dem richtigen Steuersatz ist für Freiberufler besonders kritisch, denn nicht immer ist die freiberufliche Tätigkeit eindeutig zuordenbar. 


Lesetipp
Als Freiberufler Steuern zahlen – was Selbstständige wissen müssen

Die Frage, wer den ermäßigten Satz von 7 % Umsatzsteuer berechnen darf, treibt viele Freiberufler um. Auch Steuerberater sind sich häufig unsicher. Da die freiberufliche Tätigkeit per Definition kreativ ist, steht die Dienstleistung oft unter dem Deckel des Urheberrechtsgesetzes und unterliegt damit dem ermäßigten Steuersatz.   

Wenn also Werke geschaffen oder Leistungen angeboten werden, die unter den Urheberrechtsschutz fallen, darf für diese der ermäßigte Satz aufgeschlagen werden. Ob es sich dabei um Texte, Bücher, Zeitschriftenartikel, Logos, Webseiten oder Grafiken handelt, spielt keine Rolle. Dies bestimmt § 2 des Urheberrechtsgesetz.

Bist du als Freiberufler aber etwa als Hochschuldozent, Literaturübersetzer oder Lektor tätig, erwirbst du keine eigene Urheberrechte und musst damit den Umsatzsteuersatz von 19 % erheben. 

Wir machen keine Steuerberatung. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über Sorted anfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.