Nahezu alle deutschen Unternehmer fallen unter die Regelungen der Gewerbesteuer. Eine Ausnahme bilden Freiberufler. Die Gewerbesteuer berechnen zu können, ist besonders für Selbstständige praktisch. Wenn du weißt, welche Steuerzahlungen auf dich zukommen, bist du vor finanziellen Stolpersteinen geschützt und kannst vorausschauender kalkulieren. Denn nachträgliche Steuerzahlungen können in der Selbstständigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden. Wie funktioniert also die Berechnung der Gewerbesteuer? Sorted klärt dich auf.
Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer. Anders als die Einkommensteuer wird diese Steuer für selbstständige Gewerbetreibende nicht vom Finanzamt, sondern von der Gemeinde erhoben, in dem du dein Gewerbe angemeldet hast. Die Gewerbesteuer bildet die wichtigste Einnahmequelle für Gemeinden und kann dabei in Städten und Ballungsgebieten höher ausfallen, als in ländlicheren Regionen. Bist du beispielsweise in Berlin selbstständig gemeldet, erhebt die Stadt Berlin die Gewerbesteuer.
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Die Gewerbesteuer kannst du relativ einfach selbst berechnen. Grundsätzlich gibt es dabei zwei Faktoren zu betrachten:
Ausgehend von deinem Jahresgewinn ergibt sich der Gewerbeertrag. Dieser wird um Hinzurechnungen, Kürzungen und einem Freibetrag korrigiert. Einzelunternehmen wie Freiberufler und Personengesellschaften, also auch selbständige Gewerbetreibende, dürfen den Freibetrag in Anspruch nehmen. Auf diesen wird eine bundesweit einheitliche Messzahl von 3,5 Prozent angewendet. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.
Auf den Messbetrag wird wiederum der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde erhoben und die zu zahlende Gewerbesteuer festgesetzt. Die Höhe der Hebesätze und somit der Gewerbesteuer unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Jede Kommune kann ihren eigenen Hebesatz für die Gewerbesteuer festlegen, denn sie gilt als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.
Achtung! Die Ermäßigung darf dabei jedoch nicht höher sein als die tatsächliche Gewerbesteuer.
Der Gewerbeertrag wird immer auf volle 100 Euro abgerundet.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbRs und KGs erhalten einen jährlichen Freibetrag. Der Gewerbesteuer-Freibetrag 2020 beträgt 24.500 Euro. Für alles darüber hinaus fällt auch bei ihnen die Gewerbesteuer an. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs wird kein Freibetrag gewährt.
Grundlage für den Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist, dass sie das Gehalt des Unternehmers nicht als Betriebsausgabe angeben dürfen. Der Freibetrag gilt dafür als Ausgleich. GmbHs hingegen können das Geschäftsführergehalt steuerlich geltend machen und erhalten deswegen keinen Freibetrag. Für juristische Personen wie Vereine gilt lediglich ein Freibetrag von 5.000 Euro.
Zudem dürfen Einzelunternehmer die Gewerbesteuer in der persönlichen Einkommensteuer anrechnen. Die Ermäßigung bei der Einkommensteuer beträgt das 3,8-fache des Steuermessbetrags. Zur Bewältigung der wirtschaftlichen der Folgen durch die Corona-Pandemie wurde 2020 die Ermäßigung bei der Einkommensteuer auf das 4-fache des Steuermessbetrags angehoben.
Um die Gewerbesteuer als Einzelunternehmer selbst zu berechnen, wendest du die folgende Formel an.
Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Einkommensteuergesetz
(EStG)
+
Hinzurechnungen
-
Kürzungen
=
Gewerbeertrag vor Verlustabzug
-
Gewerbeverlust aus Vorjahren
-
Freibetrag von 24.500 Euro
=
Gewerbeertrag
x
Steuermesszahl (3,5 Prozent)
=
Steuermessbetrag
x
=
Hebesatz der Gemeinde
festzusetzende Gewerbesteuer
-
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
=
Gewerbesteuerzahllast
Angenommen, du bist Kleinunternehmer in Berlin und erwirtschaftest einen Gewinn von 150.500 Euro im Jahr.
150.500 Euro - 24.500 Euro Freibetrag = 126.000 Euro
126.000 Euro x 3,5 Prozent Steuermesszahl = 4.410 Euro Messbetrag
4.410 Euro x 410 Prozent Hebesatz in Berlin = 18.081 Euro zu zahlende Gewerbesteuer
Neben der Berechnung der Gewerbesteuerbelastung ist es auch wichtig für dich zu wissen, wie viel Einkommensteuer du zu leisten hast. Allerdings kannst du dir, wie oben beschrieben, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Ausgehend von einem Gewinn von 150.500 Euro und einer Durchschnittsbelastung von 38 % fallen 57.190 Euro an Einkommensteuer an. Die Ermäßigung und Anrechnung beträgt in diesem Beispiel 17.640 Euro, das 4-fache des Steuermessbetrags, wie in Schritt 2 berechnet. Du darfst also 17.640 von deiner Einkommensteuerzahllast abziehen.
Wir machen keine Steuerberatung. Wende dich bitte an einen Steuerberater, um eine genaue Auskunft zu deinem speziellen Fall zu erhalten. Du kannst jederzeit einen Steuerberater über Sorted anfragen. Alle Angaben ohne Gewähr.